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Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, Ihr Fahrzeug ist hierbei
beschädigt worden!


 

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur
Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.



Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen 

Sachverständigen bestellt hat oder schickt. 



Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

 

 

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. 



Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung besser belegt werden können.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.


Die Höhe eines eventuellen Wertminderung kann in der Regel 
erst durch ein Gutachten belegt werden.



Ohne unabhängigen Kfz.-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert Euro.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).


Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen.


Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung desFahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen
werden.


Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird. Die Versicherung vertritt ihre eigenen Interessen und diese sind mit Ihren Interessen nicht Deckungsgleich.


Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen, Sie brauchen also keine eigene Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen.

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